Ein vertraglich gebundener Vermittler (vgV) ist verpflichtet, Kunden bzw. Interessenten, die Interesse an Finanzinstrumenten z.B. Investmentfonds, Zertifikate zeigen, bereits bei der Kontaktaufnahme darüber in einer redlichen, eindeutigen und nicht irreführenden Weise aufzuklären. Die nachfolgenden Textbausteine tragen dieser Anforderung Rechnung.

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